Datenschutz und Informationssicherheit nach DS-GVO und BSI Grundschutz

Die EU-Datenschutz-Grundvorordnung (DS-GVO) ist nun verbindlich in Kraft. Handeln Sie jetzt!

Die Übergangsfrist zur Einführung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) aus, die bereits seit dem 25. Mai 2016 in Kraft getreten war, ist abgelaufen. Die DS-GVO vereinheitlicht das Datenschutzrecht innerhalb der EU und räumt allen EU-Bürgern die gleichen Rechte auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten ein.

Unternehmen, Vereine und öffentliche Einrichtungen müssen nun handeln!

Verfügt Ihr Unternehmen bereits über einen Datenschutzbeauftragten und haben Sie sich bereits mit der Umstellung auf die neue DS-GVO beschäftigt? Gut so! Denn jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um personenbezogene Daten zu schützen. Dies betrifft im Übrigen auch die Daten Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Ihre Personalabteilung speichert.

Ein Verstoß gegen die DS-GVO kann teuer werden.

Bei Nichtbeachtung und Verstößen verhängen die Aufsichtsbehörden hohe Geldstrafen: bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % Ihres gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Die GfI Gesellschaft für Informationssicherheit berät sowohl Ihren Vorhanden internen Datenschutzbeauftragen oder stellt einen externen Datenschutzbeauftragen für Ihr Unternehmen. Unser Team besteht aus zertifizierten Datenschutz- und IT-Sicherheitsexperten, IT-Spezialisten und Juristen, die genau wissen, welche Datenschutz- und IT-Lösungen Sie benötigen.

Wir bieten Ihnen Sicherheit aus einer Hand.

Unsere Leistungen

Prüfung und Zertifizierung von Fachanwendungen

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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Beratung interner IT-Sicherheitsbeauftragter

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Beratung interner Datenschutzbeauftragter

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Externer IT-Sicherheitsbeauftragter

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Einsatz als betrieblichen oder
Externer Datenschutzbeauftragter

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