DSGVO-Abmahnung von Rechtsanwalt Müller
Einer unserer Kunden hat nun auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Müller erhalten. Die Abmahnung richtet sich gegen einen vermeintlichen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung. RA Müller gibt an, die Interessen eines vermeintlichen Mitbewerbers unseres Kunden zu vertreten.
Als Gegenstandwert werden 15.000 € angenommen, auf deren Basis auch die hohen Rechtanwaltsgebühren von 1.029,35 € berechnet werden. Die Abmahnung erfolgt auf Grund eines vermeintlichen Verstoßes gegen §3a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
Neben der Abmahnung soll auch binnen weniger Tage eine umfangreiche Unterlassungserklärung abgeben werden. Diese Unterlassungserklärung birgt ein hohes Haftungsrisiko.
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