Fax der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ)
Mehrere Mandanten berichteten uns von „eiligen Fax-Mitteilungen“, die sie von der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) erhalten haben. In den Schreiben wird verbal ein Szenario aufgebaut, dass dem Empfänger suggeriert, er müsse das beigefügte Stammblatt ergänzen und zurück senden um die gesetzlichen Anforderungen „Basisdatenschutz“ zu erfüllen. Dem ist nicht so!
Sofern sie ein solches Schreiben erhalten haben, lautet unsere klare Empfehlung: Senden sie es auf keinen Fall zurück! Im Kleingedruckten wird deutlich, dass es sich hier um ein kommerzielles Angebot in Höhe von 498,00 EUR pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren handelt.
In wie weit das angebotene Leistungsspektrum auch qualitativ erfüllt wird, ist für uns derzeit nicht prüfbar. Aus unserer Sicht handelt es sich um einen Betrugsversuch, dafür sprechen verschiedene Punkte: 1. Keine Firmenanschrift und Firmierung angegeben, 2. Adresse ist ein Postverteilzentrum, 3. Art und Weise der Ansprache.

