Was ist eine Datenpanne / Datenschutzverletzung?
Umgangssprachlich wird eine Datenschutzverletzung auch „Datenpanne“ genannt und unterliegt definierten Melde- und Anzeigepflichten. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) definiert eine Datenschutzverletzung als „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“. Diese liegt vor, wenn es sich um
- „eine Verletzung der Sicherheit,
- die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt,
- die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden“
handelt (Art. 33 DSGVO und Art 4 Nr. 12 DSGVO).