Erstes Bußgeld in Deutschland wg. Datenschutzverstoß verhängt – 20.000 Euro
Getroffen hat es in diesem Fall das soziale Netzwerk Knuddels.de durch einen Hacker Angriff und die Veröffentlichung von fast 2 Millionen Pseudonymen und Passwörtern von ca. 330.000 Nutzern im Internet. Durch die sehr gute Kooperation mit der Aufsichtsbehörde, ist das Bußgeld ist mit 20.000 € verhältnismäßig gering ausgefallen.
Hintergrund: Verstoßen wurde gegen Art. 32 DSGVO, personenbezogene Daten der Nutzer ausreichend zu sichern. Hierbei wurden Passwörter im Klartext, unverschlüsselt und unverfremdet vorgehalten. Dadurch konnten diese leicht gehackt werden.
Hinweis: Innerhalb von 72 Stunden müssen Datenpannen ggf. an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden und geeignete Maßnahmen zur Behebung des Datenlecks erfolgen. Aus diesem Grund empfehlen wir ein Datenschutz-Team aufzustellen. Wir als ihre externe Datenschutzbeauftragte unterstützen Sie.