WhatsApp Nutzung auf Firmenhandy – Zulässig oder nicht?
Der Messanger Dienst WhatsApp greift auf alle gespeicherten Kontakte, die auf dem Smartphone gespeichert sind zu und gleicht diese nicht nur ab, diese werden auf Servern von WhatsApp gespeichert. Auch die Kontakte, die den Messanger selbst nicht benutzen.
In den Datenschutzbestimmungen des Unternehmens heißt es in Bezug auf die Weitergabe der Daten: „WhatsApp Inc. teilt Informationen weltweit, sowohl intern mit den Facebook-Unternehmen als auch extern mit Unternehmen, Dienstleistern und Partnern und außerdem mit jenen, mit denen du weltweit kommunizierst. Deine Informationen können für die in dieser Datenschutzrichtlinie beschriebenen Zwecke beispielsweise in die USA oder andere Drittländer übertragen oder übermittelt bzw. dort gespeichert und verarbeitet werden.“
Ist WhatsApp nun also im Unternehmen erlaubt? Durch Art. 6 DSGVO benötigen sie, für eine derartige oben beschriebene Weitergabe von Daten, eine Einwilligung von jedem ihrer Kontakte!
Aber nicht nur das, es wird zudem ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen Unternehmen und WhatsApp bzw. dem Mutterunternehmen Facebook.
Fazit: Nach derzeitigem Stand ist WhatsApp im geschäftlichen Kontext nicht rechtskonform und datenschutzrechtlich konform bzw. legal einsetzbar.